Ein Leitfaden zu unserem regulatorischen Hintergrund
Wer sind wir
The Trading Pit legt Wert auf ein rechtskonformes Geschäftsmodell. Wir haben Experten für Kapitalmarktrecht an Bord geholt um sicherzustellen, dass The Trading Pit und seine Geschäftsmodelle rechtlich und regulatorisch konform sind! Es wurden keinerlei Einwände gegen unsere Partnerschaftsmodelle mit Prop Tradern erhoben. Diese wurden mit Transparenz für ein tatsächlich gemeinsames Wachstum geschaffen! Für den Erfolg konzipiert!
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der Bestimmungen für ein Verbot des Eigenhandels enthält. EU-Banken mit Systemrelevanz (einschließlich aller Zweigstellen und Tochtergesellschaften), oder eines der folgenden Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 30 Mrd. EUR in den letzten drei Jahren und einem Handelsvolumen von mindestens 70 Mrd. EUR oder 10 % der gesamten Aktiva des Unternehmens.
Im Verordnungsentwurf können europäische Tochtergesellschaften und EU-Zweigniederlassungen von Drittlandsbanken von der Trennung ausgenommen werden, wenn die Kommission feststellt, dass sie gleichwertigen Trennungsanforderungen unterliegen.
Eine in der EU niedergelassene Bank, die weder ein Mutter- noch ein Tochterunternehmen ist, einschließlich aller ihrer Zweigstellen, unabhängig von deren Standort;
Eine Gruppe von Unternehmen mit einer EU-Muttergesellschaft, die alle Zweigstellen und Tochtergesellschaften unabhängig von ihrem Standort umfasst;
EU-Zweigniederlassungen von Banken mit Sitz in Drittländern.
Der Eigenhandel ist nicht von der Ausnahmeregelung befreit. Das Verbot gilt nicht für Banken, die im Rahmen des Verordnungsentwurfs spezielle Strukturen für den Kauf und Verkauf von Geldmarktinstrumenten für das Cash Management betreiben.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b verbietet Banken, die dem Verbot des Eigenhandels unterliegen, Hedgefonds zu besitzen oder in sie zu investieren, Eigenhandel zu betreiben oder Hedgefonds zu sponsern, so dass sie das Verbot nicht umgehen können.
Rechtliche Hinweise
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