Ein Leitfaden zu unserem regulatorischen Hintergrund

Wer sind wir
The Trading Pit ist die einzige Prop Trading Firma mit dem Versprechen Sie dabei zu unterstützen, Ihr volles Potenzial auszuschöpfen und eine berufliche Karriere im Trading Business zu erreichen. Wir verfügen über ein umfangreiches und exklusives Netzwerk zu unseren Partnern im Zertifikats-, Hedge Fonds- und Asset Management.
The Trading Pit legt Wert auf ein rechtskonformes Geschäftsmodell. Wir haben Experten für Kapitalmarktrecht an Bord geholt um sicherzustellen, dass The Trading Pit und seine Geschäftsmodelle rechtlich und regulatorisch konform sind! Es wurden keinerlei Einwände gegen unsere Partnerschaftsmodelle mit Prop Tradern erhoben. Diese wurden mit Transparenz für ein tatsächlich gemeinsames Wachstum geschaffen! Für den Erfolg konzipiert!
The Trading Pit’s Rechtsberatung
Mit 30 Jahren Erfahrung ist Swaantje Dirks eine erfahrene Anwältin mit den Schwerpunkten Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, die ihr Studium an der Universität Bayreuth und in Mainz abgeschlossen hat. Swaantje Dirks ist seit 2010 Partnerin der Graf Praschma, Heß & Rottloff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie ist spezialisiert auf die Durchführung sämtlicher Rechtsbehelfe und Verfahren gegen Verfügungen der BaFin sowie auf die Beratung und Vertretung von gebundenen Vermittlern in allen anfallenden Rechtsfragen und die Gestaltung von Verträgen mit Geschäftspartnern.
Swaantje Dirks beherrscht die zivilrechtliche Betreuung von Finanzdienstleistern, wozu die Gestaltung von Verträgen und Konzessionsanträgen bei der BaFin bzw. der FMA in Liechtenstein und Österreich gehört.
Dirks vertritt auch Verbraucher bei Problemen im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsentschädigungen für Verbraucherdarlehen und Widerrufsfällen. Darüber hinaus ist sie im gewerblichen Rechtsschutz tätig und übernimmt Abmahnungen sowie die Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr.
Swaantje unterstützt und bereitet Anmeldungen von nationalen und internationalen Marken vor und übernimmt die Vertretung vor den Behörden. Frau Dirks übernimmt auch die Vertretung bei Urheberrechtsstreitigkeiten (Musik- oder Filmdownloads, Nutzung von Fotos durch Dritte).

Lernen Sie Swaantje Dirks kennen
Ein umfassendes Interview mit unserem CEO, Thomas Heyden und unserer Rechtsberaterin, Frau Swaantje
Dirks, über die rechtlichen Aspekte von The Trading Pit!
Lernen Sie Thomas Heyden kennen,
CEO of The Trading Pit
Thomas Heyden hat an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Finanz-, Versicherungs- und Kapitalmarkttheorie studiert und erfolgreich abgeschlossen. Er ist zertifizierter Finanzanalyst (CEFA) und hat für deutsche Banken und internationale Investmenthäuser gearbeitet. Thomas hat mehrere Investmentfonds für sein eigenes reguliertes Unternehmen aufgelegt und verwaltet. Zu seinen Kunden zählten institutionelle Investoren und HNWIs. Im Jahr 2009 wurde er für seinen Investmentfonds mit dem Deutschen Fondspreis ausgezeichnet.
Neben seiner Tätigkeit als Fondsmanager und Händler war er für die Absicherung von Rohstoffpreisrisiken für große deutsche Unternehmen und eines der größten öffentlichen Verkehrsunternehmen in Europa verantwortlich.
Er ist ein gefragter Referent zu Rohstoffpreis- und Währungsrisiken im deutschen Mittelstand.
Thomas beaufsichtigt die rechtlichen Aspekte des gesamten Unternehmens.

Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der Bestimmungen für ein Verbot des Eigenhandels enthält. EU-Banken mit Systemrelevanz (einschließlich aller Zweigstellen und Tochtergesellschaften), oder eines der folgenden Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens 30 Mrd. EUR in den letzten drei Jahren und einem Handelsvolumen von mindestens 70 Mrd. EUR oder 10 % der gesamten Aktiva des Unternehmens.
Im Verordnungsentwurf können europäische Tochtergesellschaften und EU-Zweigniederlassungen von Drittlandsbanken von der Trennung ausgenommen werden, wenn die Kommission feststellt, dass sie gleichwertigen Trennungsanforderungen unterliegen.
Eine in der EU niedergelassene Bank, die weder ein Mutter- noch ein Tochterunternehmen ist, einschließlich aller ihrer Zweigstellen, unabhängig von deren Standort;
Eine Gruppe von Unternehmen mit einer EU-Muttergesellschaft, die alle Zweigstellen und Tochtergesellschaften unabhängig von ihrem Standort umfasst;
EU-Zweigniederlassungen von Banken mit Sitz in Drittländern.
Der Eigenhandel ist nicht von der Ausnahmeregelung befreit. Das Verbot gilt nicht für Banken, die im Rahmen des Verordnungsentwurfs spezielle Strukturen für den Kauf und Verkauf von Geldmarktinstrumenten für das Cash Management betreiben.
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b verbietet Banken, die dem Verbot des Eigenhandels unterliegen, Hedgefonds zu besitzen oder in sie zu investieren, Eigenhandel zu betreiben oder Hedgefonds zu sponsern, so dass sie das Verbot nicht umgehen können.
Rechtliche Hinweise
Rechtlicher Hinweis gemäß Art. 5 ECG
Anbieter/Betreiber der Website:
The Trading Pit Challenge GmbH
Landstrasse 63
9490 Vaduz
Liechtenstein
Managing Director: Thomas Heyden
Board of Directors: Thomas Heyden | Christoph Radecker
Registergericht:
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